Raumvermietung Schillinghaus

Das Schillinghaus in Seengen ist ein Treffpunkt für Jugendliche von der 6. bis zur 9. Schulklasse aus Seengen und Umgebung. Neben den regulären Öffnungszeiten jeden Mittwochnachmittag sowie einmal monatlich am Freitagabend.

Neu besteht die Möglichkeit, dass Jugendliche, im Alter von 14 bis 17 Jahren die Möglichkeit haben, die Räume des Schillinghauses für einen eigenen Anlass zu mieten. Im Vordergrund steht eine private Nutzung der Räume: ein Treffen mit Freunden und Freundinnen, Spiele- oder Filmabende etc. Die Gruppengrösse ist dabei auf 15 Personen beschränkt. 

An folgenden Daten ist es möglich, die Räume im Zeitraum von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu reservieren: 

Freitag, 27. März 2026
Freitag, 08. Mai 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Freitag, 29. Mai 2026
Freitag, 05. Juni 2026

Zur Nutzung im Schillinghaus stehen der Wohnraum mit Sitzgelegenheiten, der Balkon und das WC zur Verfügung. 

Wohnzimmer 1
Wohnzimmer 2
Wohnzimmer 3
Bar

Ablauf einer Vermietung

1. Termin auswählen und frühzeitig Kontakt mit der Fachstelle Jugend Oberes Seetal aufnehmen

2. Gemeinsames Gespräch mit dem/der Jugendlichen und einer erziehungsberechtigten Person:
– Besichtigung der Räumlichkeiten
– Besprechung der Nutzungsbestimmungen
– Unterzeichnung des Mietvertrags

3. Vertragsunterzeichnung durch die erziehungsberechtigte Person

4. Schlüsselübergabe (frühestens ein Tag vor dem Anlass)

5.Rückgabe & Raumkontrolle (spätestens am darauffolgenden Mittwoch)

Vor und nach jeder Vermietung findet eine offizielle Übergabe durch das Team der Fachstelle Jugend Oberes Seetal statt.

 

Kosten

– Mietgebühr: CHF 20.–
– Depot: CHF 100.–

Das Depot wird nach ordentlicher und sauberer Rückgabe vollständig zurückerstattet.

Bei Schäden oder zusätzlichem Reinigungsaufwand:

– Nachreinigung: CHF 50.– pro Stunde
– Schäden werden vom Depot abgezogen oder in Rechnung gestellt.
– Die Haftung für Schäden erfolgt über die Privathaftpflicht der erziehungsberechtigten Person.

 

Rahmenbedingungen

– Erziehungsberechtigte Personen tragen die Verantwortung während der gesamten Mietdauer
– Sie sind während der Miete telefonisch erreichbar sein (Notfallkontakt)
– Rauchverbot in allen Räumen inkl. Balkon
– Kein Alkohol- oder Drogenkonsum
– Rücksichtsvoller Umgang mit der Nachbarschaft
– Veranstaltungsende spätestens um 22:00 Uhr (Einhaltung der Nachtruhe)
– Schlüssel darf nicht weitergegeben werden
– Verlust des Schlüssels muss sofort gemeldet werden (Kosten gehen zulasten der Mietenden)

Die geltende Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags.

Weitere Details sind in den Nutzungsbestimmungen festgehalten.

Bei Interesse oder Fragen steht die Fachstelle Jugend Oberes Seetal gerne zur Verfügung und freut sich auf eure Anfragen.