Kinder- & Jugendförderung

Die Zuständigkeit für die Planung und Koordination der Kinder- und Jugendförderung liegt auf kommunaler Ebene. In der Praxis finden sich Begriffe wie Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendanimation, Jugendinformation, Jugenddelegierte/r oder Jugendbeauftragte/r. Daneben bewegen sich in der Gemeinde noch weitere Akteure im Bereich der kommunalen Kinder- und Jugendförderung wie etwa Leitende von Jugendverbänden oder Ausbildende von Sportvereinen. Die Bestimmung einer zuständigen Stelle für die Planung und Koordination kommunaler Kinder- und Jugendförderung hat zum Ziel, die unterschiedlichen Zuständigkeiten, Verantwortungen und Aktivitäten miteinander zu vernetzen, zu verknüpfen und zu unterstützen. So werden optimale Bedingungen geschaffen, um Kinder und Jugendliche effektiv zu fördern. Die kommunale Kinder- und Jugendförderung ist eine Querschnittsaufgabe in der Gemeinde. Sie befasst sich mit allen Themen, sofern diese Kinder und Jugendliche oder deren Umfeld betreffen. Wichtig ist eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der kommunalen Kinder- und Jugendförderstelle. Je nach Grösse und Möglichkeiten einer Gemeinde sieht die Umsetzung sehr unterschiedlich aus (DOJ, 2018).

Die Umsetzung einer solchen Drehscheibe ist in der Fachstelle Jugend Oberes Seetal integriert und wird im Rahmen der Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinden und dem Mandatsträger VJF, Wohlen umgesetzt.